Gehwege sind in einer Breite von 1,00 m schneefrei zu halten (es sind abstumpfende Stoffe (Sand, Granulat) zu verwenden. In der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr (sonn- und feiertags von 09.00 bis 20.00 Uhr) gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. entstandener Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am Folgetag (werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr) zu beseitigen…Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg, Radweg und die Fahrbahn geschafft werden. (Auszug aus §3 der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebührensatzung in Velbert) zur Satzung der TBV