Rettungsfahrzeuge

Als zusätzliche Verkehrsberuhigung wird das versetzte Parken oft angewendet, obwohl Raser dies durchaus als Herausforderung ansehen können und direkt nach so einer "Sperre" wieder aufdrehen.
 
Man denkt nicht dran. Wie plötzlich Rettungsfahrzeuge benötigt werden, kann man nicht wissen. Wer sie benötigt ist dankbar für ihr schnelles Erscheinen. Leider ist die Parksituation an vielen Stellen unserer Straßen nicht immer so, dass die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge möglich ist. Bitte, achten Sie darauf, dass Sie so parken, dass auch ein Leiterwagen der Feuerwehr die Straße passieren kann. Sollte Ihr Haus brennen, würden Sie diese Möglichkeit sicher begrüßen. Jede Minute, die ein Rettungswagen benötigt, um sich notgedrungen langsam zu verunfallten oder schwerkranken Patienten zu begeben, kann Leben kosten. Die Feuerwehr wird Testfahrten durch die Straßen unternehmen! Sollte eine Behinderung der Durchfahrt bestehen, erhalten alle parkenden Fahrzeuge, die den Engpass verursachen, eine Ordnungsstrafe. Obwohl das zuletzt hingestellte Fahrzeug in der Regel den Engpass beigeführt hat. Die Verantwortung für den Engpass wird allen Fahrzeugführern in diesem Fall angelastet. Der §12 StVO (Halten und Parken) geht davon aus, dass ein Fahrzeugführer selbst einschätzen kann und muss, ob die Durchfahrtsbreite gewährleistet ist. Bei einer Durchfahrtbreite unter 3,05m gilt absolutes Halteverbot. (Laut Bußgeldkatalog: Parken mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen 60€ zzgl. 1 Punkt in Flensburg).

Die Feuerwehr rät zu einem Abstand von ca. 10m zwischen den Fahrzeugen, wie sie in der Skizze dargestellt sind. Die dringende Bitte an alle, die ihr Fahrzeug abstellen: Achten Sie auf die Durchfahrtmöglichkeit für Rettungsfahrzeuge, auch wenn Sie mal nicht an Ihrem angestammten Platz stehen können. , auch wenn Sie mal nicht an Ihrem angestammten Platz stehen können.